Begriffe rund um's Gutachten!


Wiederbeschaffungswert: Der Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall

Restwert:

Der Wert Ihres Fahrzeugs im verunfallten Zustand

regelbesteuert:

Der Wiederbeschaffungswert enthält die gesetzliche MwSt

differenzbesteuert:

Meist bei Fahrzeugen zwischen 4 und 10 Jahren. Hier wird nur der Teil zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert.

MwSt-neutral:

Die MwSt findet (bei zumeist älteren Fahrzeugen) keine Berücksichtigung im Wiederbeschaffungswert

merkantile Wertminderung:

Ist der Minderwert, den ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden im Vergleich zu einem gleichwertigen, unfallfreien Fahrzeug beim Verkauf erzielt.

Wertverbesserung:

Wenn ihr Fahrzeug bereits an der verunfallten Stelle einen Vorschaden hat (z.B. Lackkratzer) und dieser durch die unfallbedingte Reparatur behoben wird, stellt dies eine Verbesserung des Fahrzeugzustands vor dem Unfall dar und muss daher berücksichtigt (abgezogen) werden. Hier wird auch der Begriff "Neu für Alt" verwendet, der aber nur bei Kaskoschäden zutrifft.

Nutzungsausfall:

Wenn Sie keinen Leihwagen in Anspruch nehmen, können Sie den Nutzungsausfall in Anspruch nehmen, d.h. Sie erhalten pro Reparaturtag einen bestimmten Betrag.

Vorschäden:

Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhanden sind.

Altschäden:

Schäden am Fahrzeug, die bereits repariert wurden.

130%-Reparatur:

Im Falle eines Totalschadens kann unter Umständen eine Reparatur des Fahrzeugs bis zu 30% über den Wiederbeschaffungswert erfolgen.

Totalschaden:

Die Schadenhöhe übersteigt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Eine Reparatur des Fahrzeugs ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten icht mehr sinnvoll.



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